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Am 21. August 2008 ist das umfassend novellierte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Die weitreichenden Neuerungen betreffen auch die Kapitalanlagebranche. Auch die Anbieter vieler Geschlossener Fonds haben künftig einen umfangreichen gesetzlichen Pflichtenkatalog zu erfüllen und sind aufgefordert, sich schnellstens auf die gesetzlichen Anforderungen einzustellen. Dabei verlangt das Gesetz nicht nur die Identifizierung von Vertragspartnern, sondern auch die Einrichtung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen und die Einhaltung weitreichender Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten., n der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht haben der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, und die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl für die Bundesregierung dargelegt, dass die geltende gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte verfassungsgemäß ist.
Eingetragen am: 18.11.2008 |
Letzte Änderung: 18.11.2008 |
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